Überwinterung - Gärtnerei am Schäferberg

Gärtnerei am Schäferberg
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Bedingungen für die Überwinterung von Kübelpflanzen
1. Allgemeines
Die Gärtnerei am Schäferberg bietet die fachgerechte Überwinterung von Kübel- und Topfpflanzen in geeigneten Gewächshaus- bzw. Überwinterungsräumen an.
Mit der Übergabe der Pflanzen zur Überwinterung erkennt der Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.

2. Geeignete Pflanzen
Angenommen werden grundsätzlich gesunde und überwinterungsfähige Kübelpflanzen.
Die Pflanzen müssen bei der Anlieferung frei von erkennbaren Krankheiten und Schädlingen sein. Pflanzen, die von Krankheiten oder Schädlingen befallen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht besteht, können zum Schutz der übrigen Pflanzen von der Überwinterung ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung über die Annahme einer Pflanze obliegt der Gärtnerei am Schäferberg.

3. Größe und Platzbedarf
Die Überwinterung ist für Pflanzen bis zu einer maximalen Höhe von 2,50 m vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem tatsächlich benötigten Stell- bzw. Platzbedarf. Grundlage für die Berechnung ist eine Fläche von 68,00 € pro m².
Für die Einlagerung und Auslagerung zusammen wird eine einmalige Pauschale von 15,00 € berechnet.
Sollten Pflanzen aufgrund ihrer Größe, Form oder ihres besonderen Platzbedarfs einen überdurchschnittlich großen Stellplatz benötigen, kann der hierfür tatsächlich benötigte Platz berechnet werden.

4. Überwinterungsbedingungen
Die Pflanzen werden unter für die jeweilige Pflanzenart geeigneten Bedingungen überwintert.
Die Überwinterung erfolgt grundsätzlich bei Temperaturen von etwa 5 °C, soweit dies für die jeweilige Pflanzenart geeignet ist.
Die Gärtnerei am Schäferberg bemüht sich um eine fachgerechte Pflege der Pflanzen. Ein bestimmter Austrieb, Blütezeitpunkt oder Erhaltungszustand kann aufgrund der natürlichen Eigenschaften der Pflanzen jedoch nicht garantiert werden.
5. Pflege während der Überwinterung
Die Pflanzen werden während der Überwinterung entsprechend ihrem Bedarf kontrolliert und bei Bedarf gegossen.
Weitere Pflegearbeiten, wie beispielsweise Rückschnitt, Schädlingsbehandlung, Düngung oder besondere Pflegemaßnahmen, sind nicht automatisch Bestandteil des Überwinterungspreises und können nach fachlichem Ermessen durchgeführt bzw. zusätzlich berechnet werden.
Bei Pflanzen mit besonderen Pflegeansprüchen hat der Kunde die Gärtnerei am Schäferberg bei der Abgabe über diese zu informieren.
6. Krankheiten, Schädlinge und Pflanzenschutz
Die zur Überwinterung eingestellten Pflanzen werden während der Überwinterung regelmäßig kontrolliert.
Bei Auftreten von Krankheiten oder Schädlingen ist die Gärtnerei am Schäferberg berechtigt, nach fachlichem Ermessen geeignete Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz der Pflanzenbestände durchzuführen. Hierzu können insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gehören.
Der Kunde wird über einzelne durchgeführte Pflege- oder Pflanzenschutzmaßnahmen nicht gesondert informiert.
Erforderliche Sonderbehandlungen, die über die übliche Pflege im Rahmen der Überwinterung hinausgehen, können dem Kunden zusätzlich berechnet werden.
7. Zustand der Pflanzen bei Anlieferung
Die Pflanzen werden grundsätzlich in dem Zustand übernommen, in dem sie vom Kunden angeliefert werden.
Für bereits bei der Anlieferung vorhandene Schäden, Krankheiten, Schädlingsbefall, Wurzelprobleme oder sonstige Vorschäden wird keine Haftung übernommen.
Die Gärtnerei am Schäferberg kann bei der Annahme der Pflanzen eine Sichtkontrolle durchführen. Diese stellt keine umfassende Untersuchung der Pflanze dar.
8. Frost- und witterungsbedingte Schäden
Die Pflanzen müssen für die vereinbarte Überwinterung geeignet sein.
Für Schäden, die auf die natürliche Empfindlichkeit einer Pflanzenart, Vorschäden, einen ungeeigneten Zustand bei der Anlieferung oder eine nicht ausreichende Winterhärte zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
9. Haftung und Ausfall von Pflanzen
Die Überwinterung von Pflanzen ist eine natürliche und nicht vollständig kontrollierbare Leistung. Trotz fachgerechter Überwinterung und Pflege kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Pflanzen oder Pflanzenteile geschädigt werden oder absterben.
Für das Absterben oder die Schädigung einer Pflanze während der Überwinterung wird grundsätzlich keine Haftung übernommen, sofern dies nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Gärtnerei am Schäferberg zurückzuführen ist.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden oder das Absterben aufgrund von:
  • der natürlichen Empfindlichkeit der jeweiligen Pflanzenart,
  • Krankheiten oder Schädlingsbefall,
  • Vorschäden oder nicht erkennbaren Schäden bei der Anlieferung,
  • Wurzel- oder Frostschäden,
  • natürlichen Wachstums- und Entwicklungsprozessen,
  • einer für die jeweilige Pflanzenart ungeeigneten Ausgangssituation bei der Einlagerung.
Die Gärtnerei am Schäferberg schuldet keinen bestimmten Erhaltungs-, Blüh- oder Austriebserfolg der eingelagerten Pflanzen.
10. Abholung der Pflanzen
Die Abholung der überwinterten Pflanzen erfolgt durch den Kunden.
Die Abholung muss vom Kunden mindestens 2 Tage im Voraus angekündigt und mit der Gärtnerei am Schäferberg abgestimmt werden.
Die Abholung ist ausschließlich im Zeitraum vom 20. April bis einschließlich 20. Mai möglich. Eine Abholung vor dem 20. April ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Pflanzen müssen spätestens bis zum 20. Mai abgeholt worden sein.
Für Pflanzen, die nach dem 20. Mai nicht abgeholt wurden, wird für jede angefangene zusätzliche Woche ein weiteres Entgelt von 10,00 € je Pflanze berechnet.
Die zusätzliche Wochenpauschale fällt ab dem 21. Mai an und wird für jede weitere angefangene Woche berechnet, bis die Pflanze abgeholt wird.
Für die Abholung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Gärtnerei am Schäferberg übernimmt keinen Transport der Pflanzen, sofern kein gesonderter Transportauftrag vereinbart wurde.
11. Eigentum
Die Pflanzen bleiben während der gesamten Überwinterungszeit Eigentum des Kunden.
Die Gärtnerei am Schäferberg übernimmt lediglich die Verwahrung und Pflege der Pflanzen im Rahmen der vereinbarten Überwinterungsleistung.
12. Zahlung
Die Kosten für die Überwinterung sind nach Rechnungsstellung bzw. entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu begleichen.
Bei zusätzlichen Leistungen, Sonderbehandlungen oder zusätzlichem Platzbedarf können weitere Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden entsprechend berechnet.
13. Besondere Vereinbarungen
Besondere Pflegeanforderungen, zusätzliche Leistungen oder abweichende Vereinbarungen sollten bei der Anlieferung bzw. vor Beginn der Überwinterung vereinbart werden.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.



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