Bedingungen für die Überwinterung von
Kübelpflanzen
1. Allgemeines
Die Gärtnerei am Schäferberg bietet die fachgerechte
Überwinterung von Kübel- und Topfpflanzen in geeigneten
Gewächshaus- bzw. Überwinterungsräumen an.
Mit der Übergabe der Pflanzen zur Überwinterung erkennt der
Kunde die nachfolgenden Bedingungen an.
2. Geeignete Pflanzen
Angenommen werden grundsätzlich gesunde und überwinterungsfähige
Kübelpflanzen.
Die Pflanzen müssen bei der Anlieferung frei von erkennbaren
Krankheiten und Schädlingen sein. Pflanzen, die von Krankheiten oder
Schädlingen befallen sind oder bei denen ein entsprechender Verdacht
besteht, können zum Schutz der übrigen Pflanzen von der
Überwinterung ausgeschlossen werden.
Die Entscheidung über die Annahme einer Pflanze obliegt der
Gärtnerei am Schäferberg.
3. Größe und Platzbedarf
Die Überwinterung ist für Pflanzen bis zu einer maximalen Höhe
von 2,50 m vorgesehen.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem tatsächlich benötigten
Stell- bzw. Platzbedarf. Grundlage für die Berechnung ist eine
Fläche von 68,00 € pro m².
Für die Einlagerung und Auslagerung zusammen
wird eine einmalige Pauschale von 15,00 €
berechnet.
Sollten Pflanzen aufgrund ihrer Größe, Form oder ihres
besonderen Platzbedarfs einen überdurchschnittlich großen
Stellplatz benötigen, kann der hierfür tatsächlich benötigte
Platz berechnet werden.
4. Überwinterungsbedingungen
Die Pflanzen werden unter für die jeweilige Pflanzenart
geeigneten Bedingungen überwintert.
Die Überwinterung erfolgt grundsätzlich bei Temperaturen von
etwa 5 °C, soweit dies für die jeweilige
Pflanzenart geeignet ist.
Die Gärtnerei am Schäferberg bemüht sich um eine fachgerechte
Pflege der Pflanzen. Ein bestimmter Austrieb, Blütezeitpunkt oder
Erhaltungszustand kann aufgrund der natürlichen Eigenschaften der
Pflanzen jedoch nicht garantiert werden.
5. Pflege während der Überwinterung
Die Pflanzen werden während der Überwinterung entsprechend ihrem
Bedarf kontrolliert und bei Bedarf gegossen.
Weitere Pflegearbeiten, wie beispielsweise Rückschnitt,
Schädlingsbehandlung, Düngung oder besondere Pflegemaßnahmen, sind
nicht automatisch Bestandteil des Überwinterungspreises und können
nach fachlichem Ermessen durchgeführt bzw. zusätzlich berechnet
werden.
Bei Pflanzen mit besonderen Pflegeansprüchen hat der Kunde die
Gärtnerei am Schäferberg bei der Abgabe über diese zu informieren.
6. Krankheiten, Schädlinge und Pflanzenschutz
Die zur Überwinterung eingestellten Pflanzen werden während der
Überwinterung regelmäßig kontrolliert.
Bei Auftreten von Krankheiten oder Schädlingen ist die Gärtnerei
am Schäferberg berechtigt, nach fachlichem Ermessen geeignete
Maßnahmen zur Pflege und zum Schutz der Pflanzenbestände
durchzuführen. Hierzu können insbesondere Pflanzenschutz- und
Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gehören.
Der Kunde wird über einzelne durchgeführte Pflege- oder
Pflanzenschutzmaßnahmen nicht gesondert informiert.
Erforderliche Sonderbehandlungen, die über die übliche Pflege im
Rahmen der Überwinterung hinausgehen, können dem Kunden zusätzlich
berechnet werden.
7. Zustand der Pflanzen bei Anlieferung
Die Pflanzen werden grundsätzlich in dem Zustand übernommen, in
dem sie vom Kunden angeliefert werden.
Für bereits bei der Anlieferung vorhandene Schäden, Krankheiten,
Schädlingsbefall, Wurzelprobleme oder sonstige Vorschäden wird
keine Haftung übernommen.
Die Gärtnerei am Schäferberg kann bei der Annahme der Pflanzen
eine Sichtkontrolle durchführen. Diese stellt keine umfassende
Untersuchung der Pflanze dar.
8. Frost- und witterungsbedingte Schäden
Die Pflanzen müssen für die vereinbarte Überwinterung geeignet
sein.
Für Schäden, die auf die natürliche Empfindlichkeit einer
Pflanzenart, Vorschäden, einen ungeeigneten Zustand bei der
Anlieferung oder eine nicht ausreichende Winterhärte zurückzuführen
sind, wird keine Haftung übernommen.
9. Haftung und Ausfall von Pflanzen
Die Überwinterung von Pflanzen ist eine natürliche und nicht
vollständig kontrollierbare Leistung. Trotz fachgerechter
Überwinterung und Pflege kann nicht ausgeschlossen werden, dass
einzelne Pflanzen oder Pflanzenteile geschädigt werden oder
absterben.
Für das Absterben oder die Schädigung einer Pflanze
während der Überwinterung wird grundsätzlich keine Haftung
übernommen, sofern dies nicht auf vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Verhalten der Gärtnerei am Schäferberg zurückzuführen
ist.
Insbesondere wird keine Haftung übernommen für Schäden oder das
Absterben aufgrund von:
- der natürlichen Empfindlichkeit der jeweiligen Pflanzenart,
- Krankheiten oder Schädlingsbefall,
- Vorschäden oder nicht erkennbaren Schäden bei der Anlieferung,
- Wurzel- oder Frostschäden,
- natürlichen Wachstums- und Entwicklungsprozessen,
- einer für die jeweilige Pflanzenart ungeeigneten Ausgangssituation bei der Einlagerung.
Die Gärtnerei am Schäferberg schuldet keinen bestimmten
Erhaltungs-, Blüh- oder Austriebserfolg der eingelagerten Pflanzen.
10. Abholung der Pflanzen
Die Abholung der überwinterten Pflanzen erfolgt durch den Kunden.
Die Abholung muss vom Kunden mindestens 2 Tage im Voraus
angekündigt und mit der Gärtnerei am Schäferberg abgestimmt
werden.
Die Abholung ist ausschließlich im Zeitraum vom 20. April
bis einschließlich 20. Mai möglich. Eine Abholung vor dem
20. April ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Die Pflanzen müssen spätestens bis zum 20. Mai
abgeholt worden sein.
Für Pflanzen, die nach dem 20. Mai nicht abgeholt wurden, wird
für jede angefangene zusätzliche Woche ein weiteres Entgelt
von 10,00 € je Pflanze berechnet.
Die zusätzliche Wochenpauschale fällt ab dem 21. Mai an und wird
für jede weitere angefangene Woche berechnet, bis die Pflanze
abgeholt wird.
Für die Abholung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die
Gärtnerei am Schäferberg übernimmt keinen Transport der Pflanzen,
sofern kein gesonderter Transportauftrag vereinbart wurde.
11. Eigentum
Die Pflanzen bleiben während der gesamten Überwinterungszeit
Eigentum des Kunden.
Die Gärtnerei am Schäferberg übernimmt lediglich die Verwahrung
und Pflege der Pflanzen im Rahmen der vereinbarten
Überwinterungsleistung.
12. Zahlung
Die Kosten für die Überwinterung sind nach Rechnungsstellung
bzw. entsprechend der getroffenen Vereinbarung zu begleichen.
Bei zusätzlichen Leistungen, Sonderbehandlungen oder zusätzlichem
Platzbedarf können weitere Kosten entstehen. Diese werden dem Kunden
entsprechend berechnet.
13. Besondere Vereinbarungen
Besondere Pflegeanforderungen, zusätzliche Leistungen oder
abweichende Vereinbarungen sollten bei der Anlieferung bzw. vor
Beginn der Überwinterung vereinbart werden.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein
oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt.